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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Sinn und Zweck

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient nicht nur dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, sondern ist auch gleichzeitig eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss einem Arbeitnehmer, der im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig wird, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten werden. Darüber hinaus gibt es unter dem Aspekt des Wettbewerbs um Talente handfeste betriebswirtschaftliche Überlegungen, um Mitarbeitern den Wiedereinstieg in die Tierarztpraxis zu ermöglichen. Im Ergebnis dient das Betriebliche Eingliederungsmanagement dem Erhalt des Arbeitsplatzes.

Im Rahmen des Seminars wird sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch aus Sicht des Arbeitnehmers darauf eingegangen, wie eine betriebliche Wiedereingliederung von Mitarbeitern erreicht werden kann, die nach einer längeren Erkrankung oder einer Babypause wieder in die Tierarztpraxis oder die Klinik zurückkehren wollen und sollen. Ein besonderes Augenmerk wird auf rechtliche Grundlagen und auf staatliche Förderungsmaßnahmen gelegt.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Ablauf und Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • BEM als Instrument der Personalplanung
  • Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel

Rahmendaten

  • Art der Weiterbildung: Online-Seminar / Aufzeichnung
  • Dauer: ca. 2 Stunden

Kosten

  • 75 € zzgl. MwSt. bei Einzelbuchung
  • 0 € im Bildungspaket (Basis, Professional oder Premium)

Zielgruppe

  • Praxisinhaber/innen
  • Tierärzte / Tierärztinnen
  • Tiermedizinische Fachangestellte
  • Praxismanager/innen

Referenten

Sebastian Wulf

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